Viagra in der Schweiz bestellen: Was beim Kauf online beachten?

Viagra ist ein potenzsteigerndes Mittel, welches bei erektilen Dysfunktionen Anwendung findet. Ursprünglich als blutdrucksenkendes Mittel angedacht, wird Viagra seit seiner Entdeckung vom amerikanischen Hersteller Pfizer vertrieben.

Außerdem sind Nachahmer Präparate, die dieselben Wirkstoffe aufweisen wie das Original, von verschiedenen Pharmaunternehmen erhältlich. Die sogenannten Generika unterscheiden sich in der erwünschten Wirkung nicht, da sie der gleichen oder einer ähnlichen Zusammensetzung entsprechen. Sie sind aber in der Regel etwas preisgünstiger als das Original.

Original oder Generika – Viagra ist immer rezeptpflichtig. Innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz bedarf es deshalb eines ärztlichen Rezeptes. Die Ausstellung eines solchen Rezeptes können Sie heutzutage allerdings schon komplett legal und diskret über eine Online-Arztpraxis wie treated.com erledigen. Die Ausstellung des Online-Rezeptes auf treated.com ist innerhalb weniger Klicks erledigt. Füllen Sie einen medizinischen Online-Fragebogen aus, lassen Sie so Ihre Eignung für Viagra überprüfen und bestellen Sie Viagra sicher und diskret bei treated.com.

Unsere Empfehlung – DoktorABC:

90/100
Bewertung
DoktorABC Highlights
  • Kompletter Online Service
  • Gratis Express Lieferung
  • Top Rating auf Trustpilot
Zu DoktorABC

Wer darf Viagra nehmen?

Grundsätzlich sollten nur gesunde Männer Viagra einnehmen. Viagra ist weder für Frauen noch für Kinder unter 18 Jahren geeignet. Keinesfalls sollten Sie Viagra nehmen, wenn Sie bestimmte nitrathaltige Medikamente nehmen, allergisch auf den Wirkstoff Sildenafil oder andere Bestandteile reagieren oder wenn Sie starke Leberbeschwerden, sowie einen zu niedrigen Blutdruck haben.

Die Absprache mit einem Arzt ist unbedingt erforderlich, wenn Sie planen Viagra zu nehmen. Dafür müssen Sie nicht zwingend zu Ihrem Arzt. Das Rezept lässt sich online und legal auf treated.com beantragen und wird vor der Freigabe von Ärzten geprüft.

Viagra Schweiz bestellen

Die Regelung der Rezeptpflicht für Viagra in der Schweiz

Die Schweiz ist kein EU-Land. Da sie der Europäischen Union nicht angehört, muss sich der Staat auch nicht deren Beschlüssen unterwerfen. Somit hat die Schweiz individuelle Regelungen, bezogen auf den Erwerb und den Versand von Arzneimitteln, getroffen. Viagra ist als Potenzmittel in der Schweiz zugelassen, jedoch wie in allen anderen europäischen Ländern, rezeptpflichtig.

Das Rezept können Sie legal und sicher bei einem zertifizierten Online-Anbieter für Gesundheitsservices wie treated.com beantragen.

Lesen Sie auch:

Sind Nachahmerpräparate von der Rezeptpflicht ausgenommen?

Im oberen Abschnitt des Artikels wurden die Generika bereits thematisiert. Medikamente, die denselben Wirkstoff wie das Original-Medikament von Pfizer enthalten, können ebenso bei Potenzproblemen eingesetzt werden. Sildenafil Generika sind immer rezeptpflichtig.

Betrifft die Rezeptpflicht alle Apotheken?

Europa verfügt über ein sehr dichtes Netz niedergelassener Apotheken. Hinzu kommen die modernen Versandapotheken. Wenn der Gesetzgeber ein Medikament für verschreibungspflichtig erklärt, betrifft diese Rezeptpflicht alle Apotheken. Dies dient primär dem Schutz der Patienten.

Damit ein Arzneimittel wie Viagra sicher angewendet werden kann, ist es essenziell einen Arzt zu konsultieren. Dabei ist es nicht zwingend notwendig mit Ihrem Arzt zu sprechen. Vielmehr können Sie online ein Rezept beantragen, welches von einem verifizierten Arzt geprüft wird.

Muss das Rezept von einem Schweizer Arzt ausgestellt werden?

Ja, denn nur ein Rezept von einem Schweizer Arzt kann von einer schweizerischen Online-Apotheke eingelöst werden.

Die Online-Bestellung von Viagra: Immer sicher und diskret?

Sollten Sie überlegen Viagra über eine Online-Apotheke aus der Schweiz zu bestellen, können Sie dies als Patient aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten tun. Nichtsdestotrotz bleibt die Rezeptpflicht hier bestehen. Bitte denken Sie immer daran, dass nur unseriöse Anbieter Viagra ohne Vorlage einer ärztlichen Anordnung ausgeben würden.

Dies ist illegal und könnte auch Konsequenzen für Sie als Patient haben! Achten Sie daher immer auf das EU-Sicherheitslogo bevor Sie per Klick etwas für Ihre Gesundheit tun möchten.

Weitere Informationen zu Viagra:

Welche Rezepte darf eine Schweizer Online-Apotheke annehmen?

Eine Schweizer Apotheke ist dazu verpflichtet nur Schweizer Rezepte einzulösen. Das betrifft niedergelassene Apotheken genauso wie Versandapotheken. Das bedeutet, dass Sie auch als deutscher Patient ein Schweizer Rezept für den Kauf von Viagra innerhalb der Schweiz benötigen. Sollten Sie also gerade in der Schweiz sein, können Sie einen hiesigen Arzt konsultieren.

Oder aber, Sie lassen sich das Rezept ganz bequem online ausstellen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie sind unabhängig und können von überall Ihr Rezept beantragen. Bleiben Sie dabei sicher und greifen Sie auf seriöse Anbieter zurück. Diese erkennen Sie am EU-Sicherheitslogo mit dem grünen Kreuz.

Schritt für Schritt zum Online-Rezept

Der Online-Fragebogen

Die Basis für die Bewilligung Ihres Rezeptes ist ein medizinischer Fragebogen. Bitte nehmen Sie sich dafür einige Minuten Zeit und füllen Sie ihn gewissenhaft aus. Seien Sie dabei 100 % ehrlich! Es geht um Ihre Gesundheit.

Die Validierung Ihres Online-Fragebogens

Sobald Sie Ihren Fragebogen per Klick abgeschickt haben, erfolgt die Auswertung. Ein verifizierter Schweizer Mediziner nimmt sich für Ihre Angaben Zeit. Er wägt schließlich ab, ob Sie für die Behandlung mit Viagra geeignet sind. Wenn absolut nichts dagegen spricht, wird Ihr Rezept ausgestellt!

Vom Rezept zum Medikament

Wenn Sie es bequem, sicher und einfach wollen, wird Ihr Rezept direkt online eingelöst. Und zwar in einer verifizierten Versandapotheke. Sobald Ihr Rezept von treated.com digital an die Online-Apotheke weitergeleitet wird, kümmert sich diese um den schnellen und diskreten Versand nach Deutschland.

Online-Kauf von Viagra aus Nicht-EU-Ländern

Die Schweiz ist ein unabhängiger Staat und kein Mitglied der Europäischen Union. Somit müssen einige Dinge beachtet werden, wenn aus Deutschland oder Großbritannien legal Viagra bezogen wird. Die wichtigsten Regeln sind hier zusammengefasst.

Menge, Bedarf und Verbote in der Schweiz

Grundsätzlich ist es als Privatperson erlaubt Medikamente für den Eigenbedarf zu kaufen. Eine Abgabe an Dritte ist nicht zulässig. Außerdem sind nur kleine Mengen legal, also in etwa die Menge, die Sie für einen Monat brauchen würden.

Wichtig: Das Bestellen größerer Mengen ist verboten. Eine seriöse Online-Apotheke würde bei großen Aufträge von Privatpersonen ohnehin zögern und diese eventuell sogar melden.

Wie definiert die Schweiz den Eigenbedarf

Wer Medikamente aus den EU-Ländern in die Schweiz einführt, darf die Menge für den Eigenbedarf nicht überschreiten. Der Eigenbedarf berechnet sich anhand einer Monatsmenge. Wie bereits erwähnt, kann nur für sich selbst bestellt werden. Die Abgabe von bestellten, rezeptpflichtigen Medikamenten wie Viagra an Freunde, Familie und andere Personen ist damit illegal.

Die Rezeptpflicht bleibt bestehen. Egal ob schweizerische Patienten Viagra im eigenen Land oder im EU-Ausland erwerben. Kommt der Patient wiederum aus Deutschland oder anderen EU Staaten ist die Bestellung in der Schweiz zulässig, solange man im Besitz eines Rezeptes ist, welches von einem schweizerischen Arzt ausgestellt wurde. Auch hier gilt der Grundsatz des Eigenbedarfs!

Bitte beachten Sie hierfür folgende Mengenangaben pro Patient:

  • 3000 mg Sildenafil oder
  • 200 mg Tadalafil oder
  • 600 mg Vardenafil
90/100
Bewertung
DoktorABC Highlights
  • Kompletter Online Service
  • Gratis Express Lieferung
  • Top Rating auf Trustpilot
Zu DoktorABC

Viagra ohne Rezept in der Schweiz kaufen

Im Internet ist es heutzutage möglich, Viagra ohne Rezept zu kaufen. Online-Apotheken ohne Zulassung verkaufen Medikamente, die im schlimmsten Fall Ihre Gesundheit stark belasten können.

Das gekaufte Viagra kann eine nicht zugelassene Fälschung sein, starke Verunreinigungen enthalten, die Nebenwirkungen erzeugen oder Patienten mit Vorerkrankungen stark belasten. Da die Rezeptpflicht dem Schutz der Patienten dient, sollten Sie niemals ohne fachlich-medizinische Beratung Medikamente rezeptfrei erwerben.

Bei Viagra ist hervorzuheben, dass es nur gesunde Männer einnehmen sollten. Eine fehlende Beratung und ein verunreinigtes Produkt würden Ihre Gesundheit unnötig aufs Spiel setzen. Die fachmedizinische Beratung kann nur mit Ihrem Arzt oder auf zertifizierten Online-Portalen wie treated.com gewährleistet werden.

Treated Erfahrungen

EU-Vorgaben und der Schweiz – Kurz zusammengefasst

Die Gesetze, die den Verkauf und Bezug von Viagra in der Schweiz, in Deutschland und in anderen EU-Ländern regeln, unterscheiden sich kaum. Vielmehr sind die Regelungen identisch. Und das, obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist.

Das könnte Sie interessieren:

Warum beziehen Schweizer Medikamente aus dem Ausland?

Ganz klar, Patienten aus der Schweiz können Geld sparen, wenn sie Medikamente aus EU-Ländern beziehen. Der Euro ist nämlich im Gegensatz zu dem Schweizer Franken sehr schwach. Wer Generika und Original-Medikamente im EU-Ausland bestellt, kommt deshalb deutlich günstiger weg.

Dabei sollte allerdings stets der Umrechnungskurs beachtet werden. Nicht nur die Umrechnung, auch billige Kopien oder gar geschmuggelte Medikamente können ein ungemütlicher Dämpfer sein, wenn man dachte ein schönes Schnäppchen geschlagen zu haben.

Apropos Schnäppchen: Beim Kauf von Viagra in Online-Apotheken ist die Bezahlung ein wichtiges Thema. Heutzutage gilt es nämlich neben Gesundheit, Haus und Auto auch Ihre Daten immer zu schützen. Bietet die Versandapotheke seine Seite SSL verschlüsselt an, können Sie dem Anbieter meist trauen.

Die Verschlüsselung erkennen Sie anhand eines kleinen grünen Schlosses im Adressfeld in Ihrem Browser. In unserem FAQ weiter unten erfahren Sie außerdem, welche Zahlungsmethoden ein seriöser Anbieter im Repertoire hat.

Viagra mit Online-Rezept für die Schweiz kaufen? – So funktioniert es!

Warum kann ich Viagra mit Online-Rezept kaufen?

Die Vereinbarung des europäischen Binnenmarktes berechtigt zertifizierte Versandapotheken Fernbehandlungen anzubieten und Online-Rezepte auszustellen.

Wie kann ich Viagra online bestellen?

Füllen Sie den medizinischen Fragebogen auf treated.com aus, der von einem registrierten Arzt geprüft wird. Sind Sie für die Behandlung geeignet, wird Ihr Online-Rezept direkt von der Partnerapotheke bearbeitet und das Medikament diskret per Post zu Ihnen geschickt.

Treated Erfahrungen

Kann ich Viagra ohne Rezept kaufen?

Viagra ist rezeptpflichtig. Sollten Sie kein Rezept von Ihrem Arzt haben, überprüft ein Facharzt von treated.com Ihre Anfrage und stellt ein notwendiges Rezept aus.

Ist es sicher Viagra online zu bestellen?

Ja. Als zertifizierter Anbieter arbeitet treated.com mit registrierten Ärzte und zugelassenen Original-Medikamenten. Achten Sie bei Online-Apotheken immer auf das Logo der Registrierung!

Wie kann ich meine Bestellung bezahlen?

Treated.com akzeptiert Kredit- und Bankkarten, Klarna, Nachnahme oder die klassische Überweisung.

92/100
Bewertung
PayPal
ZAVA Medikamente Bonus
ZAVA Erfahrungen
***** Zum Anbieter
Highlights
  • Arztgespräche per App
  • Medikamente unkompliziert online anfordern
  • 365 Tage im Jahr erreichbar
90/100
Bewertung
DoktorABC Medikamente Bonus
DoktorABC Erfahrungen
***** Zum Anbieter
Highlights
  • Kompletter Online Service
  • Gratis Express Lieferung
  • Top Rating auf Trustpilot
90/100
Bewertung
Treated Medikamente Bonus
Treated Erfahrungen
***** Zum Anbieter
Highlights
  • Rezept in wenigen Minuten
  • Transparentes Preismodell
  • 24h Express Lieferung

Quellen:

  1. Arzneimittel-Versandhandel in der Schweiz: Medikamente per Mausklick . URL: vitagate.ch
  2. Gesundheit & Prävention: Medikamente im Ausland bestellen – aufgepasst!. URL:www.comparis.ch
  3. Swissmedic Leitfaden Arzneimittel aus dem Internet. URL: www.swissmedic.ch
  4. Gesetzliche Grundlage: Art. 27 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG; SR 812.21).
  5. Gesetzliche Grundlage: Art. 20 Abs. 2 Bst. a des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) und Art. 36 Abs. 1 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV; SR 812.212.1).
  6. Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels) VIAGRA®. In: Pfizer.de. URL: www.pfizer.de, abgerufen am 5.Juni 2019.
Nach oben
Schließen
×
Dein Bonus Code:
Das Bonusangebot hat sich bereits in einem weiteren Fenster geöffnet. Falls nicht, kannst du es aber auch nochmal über den folgenden Link öffnen:
Zum Anbieter